Ziel und Zweck dieser Vereinbarung

In der heute ständig schwankenden Auslastung unserer Betriebe ist eine bessere Zusammenarbeit unter den Verbandsmitgliedern wünschenswert. Eine flexible Mitarbeiterpolitik bietet viele Möglichkeiten und Chancen. Wir vom Vorstand denken vor allem an die Erhaltung der Arbeitsplätze. Es kann nicht das Ziel sein, sich zu bekämpfen, sondern die vorhandenen Synergien und Einrichtungen optimal zu nutzen.

Die hart umkämpften Aufträge sollten möglichst selbständig mit einer grossen Wertschöpfung produziert werden können. Jeder weiss aus eigener Erfahrung, wie schnell Terminprobleme eine sorgfältige Kundenbedienung gefährden. Dabei könnten kurzfristig eingemietete Aushilfen aus ähnlich gelagerten Betrieben wertvolle Dienste leisten.

Sinnvoll wäre es, die Mitarbeiter der einzelnen Betriebe durch Ausleihen voll und effizient zu beschäftigen und nicht in erster Linie auf Angebote von Temporärfirmen einzusteigen. Die meisten unserer Mitarbeiter sind in kleingewerblichen Betrieben ausgebildet worden, sind Facharbeiter und brauchen keine lange Anlaufzeit. So haben wir Gewähr, dass auch kurzfristige Spitzen in der Beschäftigung aufgefangen werden können. Ebenso kann es dazu führen, die vorhandenen Maschinen und Anlagen besser auszulasten. Es steht jedem Mitglied frei, sich an der Zusammenarbeitsvereinbarung zu beteiligen.

Entscheidend aber scheint uns, dass die wichtigsten Verrechnungssätze gemeinsam im Verband festgelegt und von den Beteiligten angewendet werden. Wir empfehlen, die Ansätze möglichst tief anzusetzen, denn nur so wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Ansätze werden jedes Jahr an der Generalversammlung durch die Mitglieder abgesegnet.

Grundlage ist eine unterzeichnete Zusammenarbeitsvereinbarung, die Sie als Mitglied bei der Geschäftsstelle bestellen können. Ebenfalls können die aktuellen Verrechnungssätze bei der Geschäftsstelle bezogen werden.